Zu den Voraussetzungen für einen Anspruch auf Einbürgerung gehören unter anderem:
- bestandener Einbürgerungstest (Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland)
- ausreichende Deutschkenntnisse (Deutsch-Test für Zuwanderer / B1 Prüfung)
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (http://www.bamf.de/DE/Einbuergerung/InDeutschland/indeutschland-node.html)